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Lasche Haltung gesühnt
Veranstalter der Demo vom 23.Februar 2007 hatte Lage nicht im Griff: 1000 Euro Strafe
Pforzheim. Was hätte sein Mandant denn tun sollen, barmt Rechtsanwalt Thomas Fischer- den Betrunkenen die Flaschen abnehmen und den Inhalt wegschütten? Sich mit Vermummten anlegen, verbunden mit der Gefahr, selbst etwas auf die Mütze zu bekommen? Und wo, bitteschön, seien die Videos, die vielleicht hätten zeigen können, wie Arne G. (Name geändert) die Teilnehmer einer Antifa-Kundgebung aufgefordert habe, die Auflagen des Ordnungsamts zu erfüllen? Vernichtet? Fischer: "Wäre die Schuld meines Mandanten zu beweisen gewesen, würden die Bänder bei der Bereitschaftspolizei sicher noch existieren."
Das ist die eine Seite. Die andere Version geht so: Der 19-Jährige meldet am 24.Januar 2007 eine Versammlung für den 23.Februar vergangenen Jahres an - das jährlich wiederkehrende Datum, an dem sich anlässlich der Bombardierung Pforzheims 1945 linke und rechte Gruppierungen auf Distanz befehden. Die Rechten finden sich auf dem Wartberg ein, die Linken auf dem Marktplatz. Arne G., der gebürtige Karlsruher, der in Pforzheim auf die Schule gegangen ist und in Stuttgart wohnt, fungiert offiziel als Veranstalter, ist folglich Ansprechpartner des Ordnungsamts, das für die Kundgebung acht auflagen macht, und die Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei.
Auflagen nicht nachgekommen
Der Unterabschnittsleiter der Polizei und der Ordnungsamtsleiter sagen an diesem Nachmittag vor dem Amtsrichter Udo Pawlischta aus und untermauern das, auf dem Strafbefehl für Arne G. fußt: 30 Tagessätze zu je 20 Euro sollte er zahlen, schrieb das Gericht, weil er gegen einige dieser Auflagen verstoßen habe. So hätte er nichts dagegen unternommen, dass vermummte ihre Kapuzen abzogen; dass Teilnnehmer der Kundgebung - wohl Punks aus der Pforzheimer Szene als auch außerhalb - sich betranken; dass trotz Verbots aus Flaschen getrunken wurde (die in einer aufgeheizten Situation als gefährliche Waffen hätten eingesetzt werden können); dass der Veranstalter nur halbherzig eingegriffen habe; und dass er zeitweise für die Behörden nicht auszumachen gewesen sei. Schließlich habe er sich über die Auflagen lächerlich gemacht und die Staatsmacht verhöhnt.
Dagegen legte Arne G. Widerspruch ein. Es kommt zum Prozess. G. verfolgt ihn mit einer Mischung aus Lächeln und Kopfschütteln, als unterstelle er den Zeugen, diese Dinge nur erfunden zu haben.
Sein Anwalt plädiert auf Freispruch, Staatsanwältin Liane Achleitner auf eine Verdoppelung der Geldstrafe. Richter Pawlischta verurteilt den 19-Jährigen, der Sozialpädagogik studieren will, schließlich zu 50 Tagessätzen a 20 Euro. Pforzheim an einem 23. Februar - das sei ein besonderes Pflaster, so der Richter. Bei Kundgebungen müsse man sich streng an die Auflagen halten. Sonst drohe Unheil.
Artikel erschien am 07.03.2008 in der "Pforzheimer Zeitung", geschrieben vom "GRÖRAZ" (größter Redakteur aller Zeiten) olaf lorch
Kommentar zum Artikel:
Tja Arne G., was sollen wir denn dazu sagen?
Vielleicht sollte die Antifa mal öfters einen Orangensaft trinken, den gibt es ja auch in Plastikflaschen und man wird nicht betrunken davon, das ist zweifelsohne besser für die Gehirnzellen (soweit sie noch vorhanden sind).
Dann klappt es auch wieder mit dem Staatsanwalt und der Ordnungsmacht.

